Der Fachkräftemangel stellt weiterhin eine große Herausforderung für Unternehmen dar. Eine vielversprechende Lösung besteht unter anderem in der Horizonterweiterung und Einstellung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland. Internationale Fachkräfte bringen nicht nur wertvolles Fachwissen, sondern auch innovative Perspektiven und Netzwerke mit. In diesem Blogpost soll es um die wichtigsten rechtlichen Tipps für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration internationaler Fachkräfte gehen.
1. Einstellung von Akademikern aus Drittstaaten
Fachkräfte aus EU-Ländern sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können unkompliziert eingestellt werden. Akademiker aus Drittstaaten benötigen zuerst die sogenannte Blaue Karte EU, bevor sie eingestellt werden können. Ein Daueraufenthaltsrecht erhalten Inhaber der Blauen Karte EU nach 33 Monaten, beziehungsweise mit guten deutschen Sprachkenntnissen nach 21 Monaten.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:
- Ein deutscher oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist
- Ein konkretes Jobangebot in einem Betrieb in Deutschland, mit einer Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten
- Ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300 Euro (bzw. 41.041 Euro in Mangelberufen)
2. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Bewerber mit einem deutschen oder EU-Ausbildungsabschluss können sofort eingestellt werden. Doch auch Fachkräfte aus Drittstaaten haben Chancen:
Berufsausbildung aus Drittstaaten:
Hat der Bewerber seine Ausbildung in einem „Drittstaat“ außerhalb der EU absolviert, muss die Ausbildung in Deutschland anerkannt sein. Auch ohne, dass formale Anerkennung des Abschlusses in Deutschland, dürfen ausländische Fachkräfte in nicht reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten. Voraussetzung dafür sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.
Mehr Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.
4. Internationale Praktikanten und Werkstudenten – Was ihr beachten müsst
Die Beschäftigung internationaler Praktikanten und Werkstudenten unterliegt speziellen Regelungen. Ist das Praktikum ein Pflichtpraktikum gemäß der Studienordnung, gilt dieselbe Versicherungsregelung wie für deutsche Praktikanten. Bei nicht vorgeschriebenen Praktika gelten ausländische und deutsche Studierende als Werkstudenten und dürfen max. 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Für sie fallen bis zu einem monatlichen Entgelt von 520 Euro keine Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung an. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der sich Praktikanten und Werkstudenten jedoch befreien lassen können. Übersteigt das Entgelt 520 Euro, teilen sich Arbeitgeber und Praktikant/Werkstudent die Rentenversicherungsbeiträge. Gegenüber der Rentenversicherung seid ihr diesbezüglich nachweispflichtig.
Bei Studenten aus Nicht-EU-Ländern ist zusätzlich Folgendes zu beachten: Sie dürfen im Kalenderjahr 140 ganze oder 280 halbe Tage arbeiten. Bei 280 halben Arbeitstagen im Jahr handelt es sich faktisch um eine normale ganzjährige Beschäftigung. Halbe Tage sind Arbeitstage, an denen bis zur Hälfte der tariflichen, ortsüblichen oder betrieblichen Arbeitszeit (ohne die Pausen gerechnet) gearbeitet wird. Als ganze Tage zählen alle Arbeitstage, an denen mehr als die Hälfte der üblichen Arbeitszeit gearbeitet wird.
Ein obligatorisches Praktikum gilt als Pflichtteil des Studiums und wird im Rahmen der max. Arbeitstage nicht berücksichtigt. Entnehmen Sie mehr Informationen zur Stundenregelung von Studenten aus Drittstaaten den unten geteilten Quellen.
Übersicht für die Einstellung internationaler Mitarbeiter:
Bewerberstatus | Akademiker | Auszubildende | Studierende |
Aus EU oder EWG | Einstellung ohne weiteres möglich | Einstellung problemlos möglich | Beschäftigung bis 20 Stunden pro Woche möglich |
Aus Nicht-EU-Staaten | Einstellung mit Aufenthaltstitel oder blauer Karte möglich | Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein | Beschäftigung bis 20 Stunden pro Woche möglich / 140 ganze oder 280 halbe Tage |
Abschluss in Deutschland (EU/EWG/Nicht-EU) |
Einstellung mit Aufenthaltstitel oder blauer Karte möglich | Einstellung problemlos möglich | Beschäftigung bis 20 Stunden pro Woche möglich |
Fazit: Arbeitsmarktintegration internationaler Fachkräfte
Die Einstellung internationaler Fachkräfte bietet nicht nur die Chance, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, sondern auch neue Impulse in das Unternehmen zu bringen. Mit der richtigen rechtlichen Vorbereitung gelingt der Einstellungsprozess reibungslos.
Wenn ihr bei der Integration internationaler Fachkräfte Unterstützung benötigt, steht euch das intap Team gerne zur Seite. Erfahre mehr über unseren umfassenden Relocation Service.
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesregierung – Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
- EURES – European Job Network
- Onlineportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Deutsches Studentenwerk
- Techniker Krankenkasse – Beratungsblatt