Sich im Bildungssystem eines fremden Landes zurechtzufinden, kann ziemlich überwältigend sein, besonders wenn es darum geht, das Beste für die Zukunft des Kindes zu gewährleisten. Als Eltern möchte man alles über das lokale Bildungssystem wissen. Und warum auch nicht? Schließlich bildet es die Grundlage für das Wachstum und die Entwicklung des Kindes.

Dieser Blogbeitrag der perfekte Ausgangspunkt, um das einzigartige deutsche Schulsystem zu verstehen, das sich von dem vieler anderer Länder unterscheidet. Am Ende dieses Beitrags haben Sie einen klaren Überblick über die Struktur und die wichtigsten Merkmale des deutschen Bildungssystems haben, damit Sie und Ihr Kind gut auf den Übergang vorbereitet sind.

Schulpflicht und allgemeine Regelungen

In Deutschland besteht eine strenge Schulpflicht für alle Kinder – Hausunterricht ist im Gegensatz zu einigen anderen Ländern nicht erlaubt. Die Schulpflicht in Deutschland beginnt in der Regel mit 6 Jahren und endet frühestens im Alter von 15-16 Jahren. Das bedeutet, die Schule muss mindestens 9 Jahre pflichtbewusst besucht werden.

Stichtag und Schulbeginn

Der so genannte Stichtag bestimmt in Deutschland den Beginn der Schulpflicht und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Sachsen zum Beispiel werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 6 Jahre alt werden, im selben Jahr eingeschult.

Deshalb wird zwischen „Muss”- und “Kann”-Kindern unterschieden: Muss-Kinder sind am Stichtag bereits 6 Jahre alt und müssen im selben Jahr eingeschult werden. Kann-Kinder werden erst nach dem Stichtag 6 Jahre alt. Hier müssen die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen und die Schulreife ihres Kindes überprüfen lassen, wenn dies gewünscht ist. Ansonsten werden Kinder, die nach dem Stichtag 6 Jahre alt werden, erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult.

Aufbau des Schulsystems

Das Schulsystem ist in verschiedene Klassenstufen unterteilt. Die ersten vier Jahre der Schulzeit verbringen Kinder in der Grundschule. Nach der 4. Klasse, also ungefähr im Alter von 10 Jahren, beraten die Lehrerinnen und Lehrer die Eltern und helfen ihnen bei der Entscheidung, welche weiterführende Schule für ihr Kind am besten geeignet ist. Die Wahl der weiterführenden Schule hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. In Sachsen z.B. wird die Empfehlung für das Gymnasium auf der Grundlage der Schulnoten ausgesprochen. Wird diese Empfehlung nicht erteilt, kann das Kind trotzdem eine Eignungsprüfung ablegen und bei Erfolg das Gymnasium besuchen. In den meisten Bundesländern ist die Empfehlung der Lehrerinnen und Lehrer nicht bindend, so dass die Wahl der Schulform den Eltern überlassen bleibt, die gemeinsam mit ihrem Kind die passende Entscheidung treffen können.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Schulformen und -stufen in Deutschland:

Sekundarstufe 1 (5. bis 10. Klasse):

Nach der Abschlussprüfung in der 9. Klasse der Hauptschule erhalten die Kinder den Hauptschulabschluss und können eine Ausbildung beginnen.

Nach der Abschlussprüfung in der 10. Klasse der Realschule und des Gymnasiums erhalten die Schüler den Hauptschulabschluss, der sie befähigt:

  • auf ein Gymnasium zu wechseln und dort das Abitur zu machen

  • eine Ausbildung zu beginnen

  • den Besuch der Fachoberschule (Fachschule)

Sekundarstufe 2 (11. bis 13. Klasse):

Nach den Abschlussprüfungen in der 12. oder 13. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Abitur, das sie befähigt:

  • ein Studium an einer Universität / Hochschule aufzunehmen

  • eine Ausbildung zu beginnen

Gebühren und Schulzeiten

Einer der Vorteile des deutschen Bildungssystems ist, dass die meisten Schulen vom Staat finanziert werden und daher kostenlos sind. Es gibt jedoch auch private und internationale Schulen, die Gebühren erheben, die je nach Schule unterschiedlich hoch sind.

In den Grundschulen endet der Unterricht oft gegen mittags, aber viele Schulen bieten einen Hort an, in dem die Kinder bei den Hausaufgaben betreut werden, spielen und essen können.

Internationale- und Förderschulen

Für Kinder, die noch kein Deutsch sprechen, gibt es auch internationale Schulen, die einen englischsprachigen Unterricht anbieten. Sie führen in der Regel zum International Baccalaureate (IB) und ermöglichen nach der 12. Klasse den Erwerb international anerkannter Abschlüsse.

Auch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird erwartet, dass sie die Schule besuchen und ihre Schulpflicht erfüllen. Je nach ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf können sie entweder in allgemeinen Schulen lernen oder Förderschulen besuchen. In den letzten Jahren hat sich die Wahrnehmung von Behinderung verändert und der Schwerpunkt liegt nun auf Inklusion und Barrierefreiheit, wodurch die Rolle der allgemeinen Schulen bei der Unterstützung aller Schüler, unabhängig von ihrer Behinderung, unterstrichen wird.

Anmeldung und Unterstützung für nicht deutschsprachige Kinder

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, müssen Sie Ihr Kind beim Landesamt für Schule und Bildung anmelden. Dort wird individuell geprüft, welche Bildungsmöglichkeiten es für Ihr Kind gibt und ob der Besuch einer Vorbereitungsklasse sinnvoll ist. In diesen Klassen lernen Kinder, die noch kein Deutsch sprechen, die deutsche Sprache und werden auf den Übergang in eine Regelklasse vorbereitet.

Für die Anmeldung sollten Sie einen Termin bei der Bildungsberatung vereinbaren. Dort wird auch eine Schuluntersuchung durchgeführt, um die Schulreife Ihres Kindes festzustellen. Diese Untersuchung umfasst körperliche Tests und spielerische Aufgaben, die wichtige Entwicklungsbereiche abdecken. Wichtig: Bei der Untersuchung muss immer ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

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